Liebe Patient*innen,
nachdem der Roll-out der elektronischen Patientenakte (ePA) im Februar dieses Jahres verschoben wurde, ist es nun so weit! Seit dem 29. April 2025 ist die Nutzung der ,,ePA für alle“ nun möglich – zunächst auf freiwilliger Basis. Ab dem 01. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte dann für Praxen, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtend.
Die ePA dient dazu, die Behandlung von Patient*innen noch besser zu koordinieren und somit langfristig die Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Alle relevanten medizinischen Informationen sind an einem Ort zu finden – seien es Diagnosen, Medikationspläne oder Untersuchungen. Dadurch sollen Mehrfachuntersuchungen oder Behandlungsfehler, z.B. durch Wechselwirkungen zwischen Medikamenten, vermieden und die Ärzt*innen im Behandlungsprozess unterstützt werden.
Mit der Einführung der ePA kommen natürlich auch einige Fragen auf! Wichtig für Sie zu wissen ist, dass die Leistungserbringer des Gesundheitssystems gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Daten Ihrer aktuellen Behandlung in Ihre elektronische Akte einzustellen. Allerdings gilt bei der ePA die sogenannte ,,Opt-out-Regelung“, d.h. Sie als Patient*in entscheiden, welche Informationen in Ihre elektronische Akte kommen, können Ihre Daten über eine App verwalten oder auch dem gesamten Verfahren explizit bei Ihrer Krankenkasse widersprechen.
Weitere Informationen zur ePA sowie zu den geltenden Widerspruchsregelungen entnehmen Sie gerne dem folgenden Flyer oder den verlinkten Artikeln:

https://www.kvwl.de/themen-a-z/elektronische-patientenakte-epa
https://www.kbv.de/html/1150_72725.php
Ihr Praxisteam