Ab Montag den 11.10.2021 tritt die neue Coronavirus-Testverordnung (TestV) in Kraft.
Schnelltestungen werden für alle kostenpflichtig. Wir erheben eine Gebühr von 10 Euro pro Schnelltest, die Kosten für PCR Testungen liegen etwa bei 90 Euro, den genauen Betrag erfragen sie bitte bei unserem Team.
Folgende Personengruppen sind von der Gebühr ausgenommen:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch jünger sind als zwölf Jahre oder in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind,
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden konnten,
- bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
Schnelltestungen sind innerhalb der Praxisöffnungszeiten jederzeit möglich, um eine Terminvereinbarung wird jedoch gebeten.